Regelbetreuung.

In Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

Regelbetreuung.

In Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.

Regelbetreuung

in Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

 

Wählen Sie dieses Betreuungsmodell (Teilzeitkräfte zählen hier nur anteilig), helfe ich Ihnen bei der Arbeitsschutzorganisation und insbesondere bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu schauen wir uns bei meinem Besuch systematisch Ihre Betriebsstätte an, ermitteln die Gefährdungen und leiten notwendige Maßnahmen ab. Diese werden von Ihnen dann nach und nach umgesetzt.

Der zeitliche Aufwand hält sich für Sie in Grenzen, da ich die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung übernehme. Sie erhalten von mir außerdem einen Ordner mit umfangreichen berufsgenossenschaftlichen Arbeitsmaterialien.

Sie schließen den Betreuungsvertrag mit mir als Fachkraft für Arbeitssicherheit ab und bei Vertragsabschluss benenne ich Ihnen einen Betriebsarzt. Dieser steht Ihnen dann bei Fragen zu arbeitsmedizinischen Belangen zur Verfügung. Ein gesonderter betriebsärztlicher Vertrag ist bei dieser Betreuungsform nicht notwendig.

Die Betreuung muss mindestens alle 5 Jahre erfolgen, bzw. in kürzeren Abständen, wenn sich die Arbeitsverhältnisse grundlegend ändern. Damit ändert sich das Gefahrenpotential. Dies macht somit die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung notwendig.

Eine andere Möglichkeit liegt für Sie in der Alternativen bedarfsorientierten Betreuung.

Regelbetreuung

in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten

Entscheiden Sie sich für die „große“ Regelbetreuung, muss zusätzlich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Betriebsarzt / eine Betriebsärztin vertraglich mit eingebunden werden. Beide sind beratend tätig und unterstützen Sie vor Ort in Ihrem Unternehmen.

Die festen Einsatzzeiten für die Grundbetreuung sind in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Sie richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten + der Art des Betriebes. Zur Grundbetreuung gehört u.a.

  • die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten
  • die Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Maßnahmenfestlegung beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung sowie des Arbeitsablaufs
  • Beratung zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Teilnahme an ASA (Arbeitsschutzausschuss)-Sitzungen
  • organisatorischer Brandschutz
  • allgemeine Unterweisungen der Beschäftigten etc..

Darüber hinaus wird der individuelle Bedarf der Betreuung ermittelt. Inhalte und Umfang der Betriebsspezifische Betreuung werden im Dialog zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt / der Betriebsärztin und dem Unternehmen abgestimmt. Dazu zählt u.a. die Beratung bei grundlegenden Veränderungen der Arbeitsplätze bzw. betrieblicher Prozesse oder auch die Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung.

Beschäftigen Sie unter 50 Mitarbeiter:innen (vollzeitäquivalent) ist eventuell auch das Unternehmermodel für Sie das richtige.