Unternehmerschulung

Alternative bedarfsorientierte Betreuung 

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Unternehmerschulung

(bei der BGW versicherte Betriebe)

Als Alternative zur Regelbetreuung haben Sie die Möglichkeit der Alternativen bedarfsorientierten Betreuung, dem sogenannten Unternehmermodell.

Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten offen (Teilzeitkräfte zählen auch hier nur anteilig). Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet.

Möchten Sie in Eigeninitiative den Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Hand nehmen? Sie sind dafür genau der / die Richtige, denn Sie kennen Ihre betrieblichen Abläufe und die Gegebenheiten vor Ort am allerbesten. Wollen Sie sich selbst mehr einbringen, gebe ich Ihnen im Seminar das Rüstzeug dafür an die Hand.

Sollten Sie einmal nicht weiterkommen, bzw. fachliche Fragen haben, können Sie im Rahmen der bedarfsorientierten Betreuung sicherheitstechnische oder arbeitsmedizinische Unterstützung anfordern. Auch für diese Betreuungsform ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages verpflichtend, allerdings entscheiden Sie hier das Ausmaß und den Umfang der externen Betreuung selbst.

Als Grundstein für Ihre Alternative bedarfsorientierte Betreuung nehmen Sie an einer Grundschulung und aller 5 Jahre an einer Fortbildung teil.

Als Kooperationspartnerin der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) biete ich Unternehmerschulungen für folgende Branchen an:

  • Beauty + Wellness
  • Beratung + Betreuung
  • Friseurhandwerk
  • Humanmedizin
  • Pflege, stationär und ambulant
  • Therapeutische Praxen
  • Bildung
  • Verwaltung

Die Seminare werden sowohl in Präsenz als auch online angeboten. Die Seminartermine finden Sie hier.

In 6 Lerneinheiten à 45 Minuten werden Sie als Unternehmerin / Unternehmer informiert und vor allem motiviert. Sie bilden sich zu den Grundlagen der Organisation des Arbeitsschutzes weiter. Die Schulung hat zum Ziel, Sie bei der Integration von Sicherheit + Gesundheit in ihre betrieblichen Abläufe zu unterstützen. Während des Seminars erhalten Sie die Möglichkeit, mit der Erstellung der vom Gesetzgeber geforderten Gefährdungsbeurteilung zu beginnen.

Sie erhalten bei der Grundschulung einen Unternehmerordner der BGW mit Schulungsunterlagen und umfangreichen Arbeitshilfen, hilfreiches Informationsmaterial + eine Teilnahmebescheinigung.

Im Nachgang der Schulung haben Sie für den Zeitraum von 5 Jahren die Möglichkeit, eine kostenfreie telefonische Kurzberatung zu nutzen.

Sie verpflichten sich, regelmäßig alle 5 Jahre an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Ich werde Sie zeitig genug schriftlich daran erinnern.

Sie als Unternehmer / Unternehmerin haben jedoch lt. §13 der DGUV Vorschrift 1 auch die Möglichkeit, eine zuverlässige und fachkundige Führungskraft damit zu beauftragen, die anstehenden Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Eigenverantwortung zu übernehmen. Diese Person würde dann dementsprechend an der Unternehmerschulung teilnehmen.

Die Übertragung der Unternehmerpflichten muss schriftlich erfolgen. Das Formular zur Pflichtenübertragung finden Sie hier.

Sollten Sie allerdings wissen: „Im Tagesgeschäft bleibt uns dazu viel zu wenig Zeit!“, dann ist wohl eher eine Regelbetreuung für Sie die richtige Wahl.